Sozialarbeit

Schulsozialarbeit - Schaubild THUMB3

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Schulsozialarbeit an der Kielhornschule

Aufgrund des umfänglichen Förderbedarfs unserer SchülerInnen ist Schulsozialarbeit an der Kielhornschule integraler Bestandteil der schulischen Arbeit und eingebettet in das tägliche Schulgeschehen. Basis aller sozialarbeiterischen und sozialpädagogischen Angebote ist die Vertrauensebene, die sich aus der regelmäßigen, intensiven Begegnung und konkreten Zusammenarbeit mit den KollegInnen und der Schulleitung innerhalb und außerhalb des Schulbetriebes, sowie mit den SchülerInnen und Eltern entwickelt.

An einer Förderschule für Lernbehinderte gibt es eine Vielzahl von Arbeitsschwerpunkten, die die LehrerInnen aus arbeits- und zeitlichen Gründen alleine nicht bewältigen können. Die Sozialpädagogin übernimmt in diesen Bereichen entlastende, ergänzende und intensivierende Funktionen. Sie berät Lehrkräfte und Eltern in Erziehungsfragen, indem sie sozialpädagogische Sicht- und Handlungsweisen in die Schule einbringt.

Viele unserer SchülerInnen leben in sehr schwierigen und konfliktbeladenen Verhältnissen und unter sehr belastenden Bedingungen. Daraus ergeben sich häufig Krisensituationen, in denen die Kinder und Jugendlichen auf Hilfe und Unterstützung z.B. durch die Vertreter der Jugendhilfe angewiesen sind. In Kooperation mit den betroffenen LehrerInnen ist die Sozialpädagogin bei vielen  Eltern- sowie Jugendhilfeplangesprächen anwesend, führt Hausbesuche durch oder beteiligt sich daran. Wenn SchülerInnen Jugendhilfeeinrichtungen, heilpädagogische Heime oder kinder- und jugendpsychiatrische Maßnahmen in Anspruch nehmen müssen, bietet die Sozialpädagogin die Begleitung und Betreuung an.

Das Aufgabenfeld der Schulsozialarbeit an der Kielhornschule hat vorrangig mit der individuellen seelischen Entwicklung sowie den sozialen Systemen (Familie, Klassenverband, Freundeskreis etc.) der Kinder und Jugendlichen und deren Störungen zu tun. Dabei sind seelische, interaktionelle, soziale und systemische Zusammenhänge zu erkennen und kommunizierbar zu machen. Daraus erfolgt die Notwendigkeit von individueller Begleitung, Krisenhilfe, Eltern- und LehrerInnenberatung insbesondere im Sinne präventiver und begleitender Hilfe.

 Eine Grundvoraussetzung für diese Arbeit ist, dass die Sozialpädagogin den Kindern und Jugendlichen und deren Eltern bekannt und als Vertrauensperson ansprechbar ist. Schulsozialarbeit setzt sich zum Ziel, Kinder und Jugendliche im Prozess des Erwachsenwerdens zu begleiten, sie bei einer für sie befriedigenden Lebensbewältigung zu unterstützen und ihre Kompetenzen zur Lösung von persönlichen und/oder sozialen Problemen zu fördern.

Für Kinder, Jugendliche und ihre Eltern öffnet die Schulsozialarbeit neue Zugänge zum Leistungsangebot der Jugendhilfe und erweitert deren präventive und integrative Handlungsmöglichkeiten.

Die Schulsozialarbeit an der Kielhornschule kann wegen ihrer Einbindung in den Schulalltag sowohl informellen Rat zwischen „Tür und Angel“ als auch formelle Beratungsprozesse zu fest vereinbarten Terminen anbieten. Vertraulichkeit und Freiwilligkeit sind wichtige Grundprinzipien, die für die Beratung entscheidend sind. Aus der Beratung kann sich bei Bedarf eine längerfristige sozialpädagogische Begleitung im Schulalltag oder die Einleitung einer systemischen Fallarbeit entwickeln.

 

Im Einzelnen umfasst die Schulsozialarbeit an der Kielhornschule folgende Arbeitsbereiche:

  • Arbeit mit schulmüden Jugendlichen
  • Arbeit mit emotional und sozial behinderten Jugendlichen, deren Förderschwerpunkt im Förderbereich Lernen liegt
  • Intensivierung der Zusammenarbeit mit dem Jugendamt
  • Intensivierung der Zusammenarbeit mit sozialpädagogischen Ämtern und Trägern (Jugendkontaktbeamte der Polizei, Beratungsstellen, Kinder- und Jugendpsychiatrien, heilpädagogische und medizinische Einrichtungen, Kinderschutzbund)
  • Intensivierung der Elternberatung bei emotional und sozial auffälligen Kindern und Jugendlichen
  • Drogenprävention

 

Die Erfolge der Schulsozialarbeit an der Kielhornschule lassen sich messen und eindeutig beschreiben:

  • für Schulmüde werden individuelle Arbeitsprojekte angeboten
  • emotional und sozial behinderten Kindern und Jugendlichen, die im Klassenverband nur schwer oder gar nicht beschulbar sind (Schwerstbehinderte nach §10 des Schulgesetzbuches AO-SF) werden im Rahmen der Schulsozialarbeit sozialpädagogische Einzelbetreuung angeboten
  • schnelle Interventionen bei den Jugendkontaktbeamten der Polizei oder beim Jugendamt verhindern, dass delinquentes Verhalten von Jugendlichen im außerschulischen Bereich zu Straffälligkeiten führt
  • die Intensivierung von Elternkontakten ermöglicht eine für diesen Schultyp außergewöhnliche Mitarbeit der Eltern in pädagogischen Belangen (Hausbesuche, Elternsprechstunden, Elterncafé, Klassenpflegschaftsversammlungen…)

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